
- Über uns
- Projektinvestition
- PV-Module Anwendungen
- …
- Über uns
- Projektinvestition
- PV-Module Anwendungen
- Über uns
- Projektinvestition
- PV-Module Anwendungen
- …
- Über uns
- Projektinvestition
- PV-Module Anwendungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Maysun Solar GmbH
Stresemannallee 4 B – 50 H
41460 Neuss
Deutschland
Stand: 14.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehungen der Maysun Solar GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) mit ihren Kunden. Sie finden insbesondere auf Angebote, Bestellungen, Lieferungen, Leistungen und damit verbundene Rechtsgeschäfte Anwendung.
1.2 Kundenkategorien
Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen unternehmerischer Kunden, die von diesen AGB abweichen, ihnen widersprechen oder sie ergänzen, gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Maysun Solar GmbH.
1.4 Unterlagen und Schutzrechte
An Angeboten, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Berechnungen, Produktdarstellungen und sonstigen von Maysun Solar bereitgestellten Unterlagen verbleiben die jeweiligen Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte. Eine Weitergabe oder Nutzung außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks bedarf, soweit keine gesetzliche Berechtigung besteht, der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
1.5 Software und digitale Bestandteile
Soweit Lieferungen Software oder digitale Bestandteile enthalten, richten sich deren Nutzungsrechte nach der jeweiligen Produktbeschreibung, Lizenzvereinbarung oder sonstigen vertraglichen Vereinbarung.
1.6 Teillieferungen
Die Lieferung in mehreren Teilen ist möglich, sofern dies dem Kunden zugemutet werden kann und ohne besondere Vereinbarung keine unangemessenen Mehrkosten daraus entstehen.
1.7 Kundenseitige Spezifikationen
Erfolgt eine Beschaffung, Lieferung oder Herstellung aufgrund vom Kunden vorgegebener technischer Spezifikationen, ist der Kunde für deren Richtigkeit und Eignung verantwortlich, soweit die Maysun Solar GmbH deren Fehlerhaftigkeit nicht kannte und nicht erkennen musste.
1.8 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien haben kaufmännische und technische Angaben, deren Vertraulichkeit bei Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung erkennbar ist, in angemessener Weise vertraulich zu behandeln.
1.9 Produkt-, Gebrauchs- und Sicherheitsinformationen
Gesetzlich erforderliche Produkt-, Gebrauchs- und Sicherheitsinformationen werden in der jeweils erforderlichen Sprache bereitgestellt. Ergänzende fremdsprachige Unterlagen können zur Verfügung gestellt werden.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Steuerfreie Lieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen oder Lieferungen mit einem gesetzlich vorgesehenen abweichenden Umsatzsteuersatz werden nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen behandelt.
2.2 Zusatzkosten
Verpackungs-, Versand-, Transport-, Versicherungs-, Montage- oder sonstige Nebenkosten werden entsprechend dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung berechnet. Gegenüber Verbrauchern werden verpflichtende zusätzliche Kosten vor Abgabe der verbindlichen Bestellung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mitgeteilt.
2.3 Verpackung
Soweit Verpackung gesondert berechnet wird, ergibt sich dies aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
2.4 Versand und Transport
Versandart, Lieferort und gegebenenfalls anwendbare Incoterms ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Bei Unternehmergeschäften können insbesondere vereinbarte Incoterms® 2020 Bestandteil des Vertrages sein.
2.5 Zahlungsweise
Zahlungen sind entsprechend der im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannten Zahlungsart und Zahlungsfrist auf das von Maysun Solar angegebene Konto zu leisten.
2.6 Vorauszahlung und Anzahlung
2.6.1 Vertragsschluss und Fälligkeit
Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung der Maysun Solar GmbH beim Kunden zustande. Vereinbarte Vorauszahlungen oder Anzahlungen sind entsprechend den in der Auftragsbestätigung festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten.
2.6.2 Verbindliche Anzahlungen bei Unternehmern
Bei Verträgen mit Unternehmern (§ 14 BGB) sind vereinbarte Vorauszahlungen und Anzahlungen auf den geschuldeten Kaufpreis zu leisten. Der bloße Wunsch des Unternehmers nach Stornierung oder Nichtfortführung eines verbindlichen Vertrages begründet keinen Anspruch auf deren Rückerstattung. Bereits geleistete Anzahlungen und Kaufpreiszahlungen werden bei einer einseitigen Stornierung ohne gesetzlichen oder vertraglichen Rechtsgrund grundsätzlich nicht zurückerstattet; die Abrechnung und Anrechnung berechtigter Ansprüche richtet sich ergänzend nach Ziffer 2.6.5. Gesetzliche Rückzahlungs-, Rücktritts- oder sonstige zwingende Ansprüche bleiben unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufs- und Rückabwicklungsbestimmungen uneingeschränkt.
2.6.3 Vorübergehende Leistungshindernisse
Vorübergehende, von der Maysun Solar GmbH nicht zu vertretende Leistungsstörungen, insbesondere infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, außergewöhnlicher Transportstörungen oder objektiver Lieferketten- und Logistikstörungen, führen nicht automatisch zur Aufhebung des Vertrages oder zu einem Rückzahlungsanspruch. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
2.6.4 Endgültige Unmöglichkeit oder Vertragsbeendigung
Wird die weitere Vertragsdurchführung endgültig unmöglich oder wird der Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts oder einer einvernehmlichen Vereinbarung beendet, werden bereits geleistete Vorauszahlungen oder Anzahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Regelungen abgerechnet.
2.6.5 Vom Kunden veranlasste Vertragsbeendigung
Wird ein bereits geschlossener Vertrag auf Wunsch oder aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund beendet, ohne dass dem Kunden ein gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstiges Lösungsrecht zusteht, ist die Maysun Solar GmbH berechtigt, ihr rechtlich zustehende Schadensersatz-, Aufwendungsersatz- und sonstige Zahlungsansprüche mit einer geleisteten Vorauszahlung oder Anzahlung zu verrechnen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Kosten für bereits bestellte, reservierte oder dem konkreten Auftrag zugewiesene Waren;
- Kosten für kundenspezifische oder individualisierte Beschaffung oder Fertigung;
- bereits entstandene Transport-, Lager-, Umschlags- und Versicherungskosten;
- nicht stornierbare Verpflichtungen gegenüber Lieferanten, Herstellern, Lager- oder Logistikdienstleistern;
- nachweisbare und unmittelbar durch die Vertragsaufhebung verursachte Bearbeitungs- und Verwaltungskosten;
- sonstige unmittelbar durch den konkreten Auftrag verursachte angemessene Kosten.
Ein danach verbleibender, dem Kunden zustehender Rückzahlungsbetrag wird erstattet.
2.6.6 Weitergehende Ansprüche
Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Maysun Solar GmbH, insbesondere auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, bleiben unberührt.
2.6.7 Verbraucher
Bei Verbrauchern bleiben gesetzliche Widerrufsrechte sowie sonstige zwingende Verbraucherschutzvorschriften uneingeschränkt unberührt. Bei einem wirksamen gesetzlichen Widerruf gelten die gesetzlichen Rückabwicklungsbestimmungen.
2.7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Zwingende gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, insbesondere solche aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
2.8 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Maysun Solar ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, weitere Verzugsschäden geltend zu machen sowie weitere Lieferungen oder Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang zurückzuhalten.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
3.1 Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des für die betreffende Ware geschuldeten Kaufpreises Eigentum der Maysun Solar GmbH.
3.2 Unternehmer
Gegenüber Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum der Maysun Solar GmbH, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 4 Lieferzeit und Lieferverzug
4.1 Lieferzeiten
Maßgeblich für Lieferfristen und -termine sind das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung. Ein verbindlicher Fixtermin liegt nur bei ausdrücklicher entsprechender Vereinbarung vor.
4.2 Verzögerungen
Bei von Maysun Solar nicht zu vertretenden außergewöhnlichen Umständen, insbesondere höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, erheblichen Verkehrs-, Transport-, Energie- oder Lieferkettenstörungen, verlängern sich betroffene Lieferfristen angemessen, soweit die Leistung nicht endgültig unmöglich geworden ist. Maysun Solar informiert den Kunden über wesentliche erkennbare Verzögerungen.
4.3 Gesetzliche Rechte
Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs, Rücktritts oder Unmöglichkeit bleiben unberührt. Für Verbraucherverträge gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Gefahrübergang
5.1 Verbraucher
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen Frachtführer oder eine sonstige Transportperson, die ihm von Maysun Solar zuvor nicht benannt wurde, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen.
5.2 Unternehmer
Bei Unternehmern geht die Gefahr beim Versendungskauf grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über, soweit nicht aufgrund einer individuellen Vereinbarung oder vereinbarter Incoterms etwas anderes gilt.
§ 6 Gewährleistung, Mängel und Reklamationen
6.1 Allgemeines
Die gesetzlichen Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln bleiben maßgeblich, soweit diese AGB keine rechtlich wirksame abweichende Bestimmung enthalten.
6.2 Verbraucher
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs. Eine zusätzliche Herstellergarantie berührt die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern nicht.
6.3 Unternehmer
Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Sonderfristen, gesetzliche Rückgriffsansprüche sowie Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben unberührt.
6.4 Untersuchungs- und Rügepflicht
Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
6.5 Herstellergarantien
Etwaige Produkt- oder Leistungsgarantien eines Herstellers bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und richten sich nach den jeweils geltenden Garantiebedingungen des betreffenden Herstellers.
6.6 Angaben zur Reklamation
Zur sachgerechten Prüfung einer Reklamation stellt der Kunde die hierfür erforderlichen und ihm zumutbar zugänglichen Angaben und Nachweise zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Rechnungs- oder Bestellnummer, Kaufdatum, Produktbezeichnung und Modell, Anzahl der betroffenen Produkte, Seriennummern soweit vorhanden und zugänglich sowie eine nachvollziehbare Beschreibung des beanstandeten Mangels.
6.7 Foto- und Schadensnachweise
Soweit zur Beurteilung erforderlich und zumutbar, sind aussagekräftige Fotos einzureichen, möglichst mit Gesamtansicht des Produkts, Nahaufnahme der Schadensstelle und gut lesbarem Typnschild einschließlich Seriennummer. Bei mehreren betroffenen Produkten soll die Zuordnung der Fotos zu den einzelnen Produkten erkennbar sein.
6.8 Transportschäden und technische Funktionsstörungen
Bei erkennbaren Transport- oder Verpackungsschäden sollen nach Möglichkeit Fotos der Außenverpackung, der Ware und der Schadensstelle sowie vorhandene Transport- oder Übergabebelege vorgelegt werden. Ein elektrischer Prüfbericht ist für die Meldung eines äußerlich erkennbaren Transportschadens grundsätzlich nicht erforderlich. Bei technischen oder elektrischen Funktionsstörungen können Fehlercodes, Messwerte, Prüfprotokolle oder Testberichte angefordert werden, soweit sie zur Klärung erforderlich und dem Kunden zumutbar zugänglich sind.
6.9 Fehlende Unterlagen und Prüfung
Fehlen für die sachgerechte Prüfung objektiv erforderliche Informationen oder Nachweise, kann Maysun Solar GmbH deren Ergänzung verlangen. Soweit ohne diese Angaben eine abschließende Beurteilung tatsächlich nicht möglich ist, kann die Entscheidung über die beantragte Abhilfe bis zur erforderlichen Sachverhaltsklärung zurückgestellt werden. Eine rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige wird nicht allein wegen unvollständiger Unterlagen als unwirksam behandelt. Zwingende gesetzliche Mängelrechte sowie gesetzliche Pflichten und Fristen bleiben unberührt.
6.10 Bereitstellung der Ware zur Prüfung und Nacherfüllung
Eine erforderliche und zumutbare Überprüfung der beanstandeten Ware kann durch Maysun Solar GmbH oder einen beauftragten Fachbetrieb erfolgen. Soweit § 439 Abs. 5 BGB anwendbar ist, hat der Käufer die Ware dem Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Art und Umfang einer Nacherfüllung sowie sonstige Ansprüche richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
6.11 Abstimmung von Rücksendungen
Bei behaupteten Produktmängeln sind eigenmächtige Rücksendungen ohne vorherige Abstimmung mit Maysun Solar GmbH nicht vorgesehen. Die Geltendmachung eines Mangels führt nicht automatisch zu einem sofortigen Rückzahlungsanspruch. Maysun Solar GmbH prüft die Reklamation und stimmt notwendige Prüfungs-, Nacherfüllungs- oder Rücksendemaßnahmen entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ab. Gesetzliche Gewährleistungs- und Rückzahlungsansprüche werden durch diese organisatorische Abstimmung nicht eingeschränkt.
§ 7 Widerrufsrecht, Rückgaben und Stornierungen
7.1 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei gesetzlich erfassten Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Darunter können auch Verträge fallen, die im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems ausschließlich telefonisch oder per E-Mail geschlossen werden. Die Frist beginnt bei Warenkäufen grundsätzlich mit dem Erhalt der Ware; bei Teillieferungen gelten die gesetzlichen Sonderregelungen. Die Einzelheiten zur Erklärung, Rückabwicklung und zum Muster-Widerrufsformular [Link ergänzen] ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
7.2 Kosten bei gesetzlichem Widerruf
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, soweit er hierüber vor Vertragsschluss gesetzeskonform informiert wurde und keine gesetzliche Ausnahme besteht. Bei einem von Maysun Solar GmbH organisierten Rücktransport nicht paketversandfähiger Waren, insbesondere palettierter Photovoltaikmodule, betragen die unmittelbaren Speditionsrücksendekosten höchstens 250,00 EUR netto je Palette zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Bei 19 % Umsatzsteuer entspricht dies höchstens 297,50 EUR brutto je Palette. Die für die Bestellung maßgeblichen Rücksendekosten einschließlich anfallender Steuern und der Palettenanzahl sind dem Verbraucher vor Vertragsschluss mitzuteilen. Der Kunde kann alternativ selbst eine geeignete Spedition oder einen Logistikdienstleister seiner Wahl beauftragen, um die gekaufte Ware an die angegebene Rücksendeadresse zurücktransportieren zu lassen. Bei einer selbst beauftragten Rücksendung gelten die mit dem jeweiligen Dienstleister vereinbarten Transportkosten; die oben genannte Kostenobergrenze bezieht sich auf einen von Maysun Solar GmbH organisierten Rücktransport. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere eine verpflichtende Abholung auf unsere Kosten, bleiben unberührt. Bei wirksamer Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts fällt keine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 % an. Ein etwaiger Wertersatz wegen Wertverlusts richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Weitere Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung.
7.3 Freiwillige Rückgabe mangelfreier Waren durch Verbraucher
Eine freiwillige Rücknahme außerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Maysun Solar GmbH. Für solche vereinbarten Rückgaben trägt der Kunde die Rücksendekosten und kann den Transport durch einen geeigneten Spediteur oder Logistikdienstleister seiner Wahl selbst veranlassen; Maysun Solar GmbH berechnet eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Warenwertes. Zurückgesandte Waren müssen vollständig und in einem wiederverkaufsfähigen Zustand sein. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Transportschäden, unsachgemäße Verpackung, Kratzer, fehlende Teile oder sonstige Umstände eine nachgewiesene Wertminderung eintritt, kann diese nach den vereinbarten Rücknahmebedingungen angemessen vom Erstattungsbetrag abgezogen werden. Maysun Solar GmbH dokumentiert festgestellte Schäden durch Fotos und geeignete weitere Nachweise. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
7.4 Kein gesetzliches Widerrufsrecht für Unternehmer (B2B)
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB haben grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Verbraucherwiderrufsrecht. Nach wirksamem Vertragsabschluss sind Bestellungen verbindlich. Einseitige Stornierungen oder Rückgaben mangelfreier Ware werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Bereits geleistete Anzahlungen, Vorauszahlungen und Kaufpreiszahlungen werden bei einer kundenseitigen Stornierung ohne gesetzlichen oder vertraglichen Rechtsgrund grundsätzlich nicht erstattet; ergänzend gilt Ziffer 2.6. Gesetzlich bestehende Ansprüche bleiben unberührt.
7.5 Qualitätsbeanstandungen und Rücksendungen
Bei behaupteten Produktmängeln werden eigenmächtige Rücksendungen oder unmittelbare Rückerstattungsforderungen ohne vorherige Prüfung nicht als vereinbarte Rückabwicklung anerkannt. Die Reklamation wird gemäß § 6 und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften geprüft; Art und Umfang einer etwaigen Nacherfüllung, Rückgabe oder Rückerstattung richten sich nach den gesetzlichen und vertraglichen Ansprüchen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
7.6 Rücksendeadresse
Nach Abstimmung mit Maysun Solar GmbH erfolgt eine vereinbarte Rücksendung grundsätzlich an:
S.F. Cargo B.V.
Hollandlaan 23
5928 RX Venlo
Niederlande.
Eine vorherige Abstimmung dient der Zuordnung und sicheren Abwicklung und schränkt gesetzliche Rechte, insbesondere die Wirksamkeit einer Widerrufserklärung, nicht ein.
7.7 Gesetzliche Ausnahmen
Allein die Vorbestellung oder Reservierung standardisierter Produkte lässt das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht nicht entfallen. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei nach Kundenspezifikation angefertigten oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittenen Waren, gelten nur bei Vorliegen ihrer gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 8 Schutzrechte Dritter
Für Rechte Dritter gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Beruht eine mögliche Schutzrechtsverletzung auf vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen, Zeichnungen, Marken, Kennzeichnungen oder sonstigen Vorgaben, trägt der Kunde hierfür die Verantwortung, soweit die Verletzung nicht von Maysun Solar zu vertreten ist.
§ 9 Exportkontrolle und Compliance
Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt zwingender nationaler, europäischer und internationaler Exportkontroll-, Sanktions- und Embargovorschriften. Der Kunde stellt die für eine rechtmäßige Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Maysun Solar ist nicht verpflichtet, eine Handlung vorzunehmen, deren Durchführung gegen anwendbare zwingende gesetzliche Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstoßen würde.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt und vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Vertragspartei befreien diese für Dauer und Umfang der tatsächlichen Beeinträchtigung von den betroffenen Leistungspflichten, soweit gesetzlich zulässig. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrs- oder Logistikstörungen, außergewöhnliche Lieferkettenunterbrechungen oder vergleichbare Ereignisse gehören. Gesetzliche Rechte der Parteien bei länger dauernder Verzögerung oder endgültiger Unmöglichkeit bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
Maysun Solar haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Unberührt bleiben insbesondere Ansprüche nach zwingendem Produkthaftungsrecht, aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Eine weitergehende Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Rechte betroffener Personen befinden sich in der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Maysun Solar GmbH: https://www.maysunsolar.de/datenschutz
§ 13 Elektro- und Elektronikgeräte / Entsorgung
Gesetzliche Rücknahme-, Behandlungs- und Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und sonstigen anwendbaren Vorschriften bleiben unberührt. Für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen. Abweichende Vereinbarungen über Organisation oder Kostentragung gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Deutsches Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Verbraucher mit Wohnsitz im Ausland
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts entzogen wird, das ohne diese Rechtswahl nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich wäre.
14.3 Unternehmer
Für Verträge mit Unternehmern findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung, soweit dessen gesetzlicher Anwendungsbereich eröffnet ist und nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14.4 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz der Maysun Solar GmbH. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht, ist die Maysun Solar GmbH nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Soweit zukünftig eine gesetzliche Teilnahmeverpflichtung besteht, gehen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen vor.
§ 16 Salvatorische Regelung
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Regelungen dieser AGB, auch wenn sie nur teilweise eintritt, lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Statt unwirksamer Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Aktualisierung und Geltungsversion
Entscheidend ist die AGB-Fassung, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam einbezogen wurde. Nachträgliche Änderungen gelten für bereits geschlossene Verträge nicht rückwirkend.
Maysun Solar GmbH · Neuss, 14. Oktober 2026
Produkt
Nach Technologie
Trends
Einsatzszenarien
Anwendungen
Gewerbliche und industrielle Photovoltaik
Copyright © 2026 Maysun Solar All rights reserved.

