Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Welche Schritte sind für die Registrierung eines Balkonkraftwerks in Deutschland erforderlich?
- Wie funktioniert der MaStR-Registrierungsprozess für Balkonkraftwerke?
- Muss der Stromzähler für ein Balkonkraftwerk ausgetauscht werden?
- Wie wählt man den richtigen Wechselrichter und die passende Steckdose für ein Balkonkraftwerk?
- Können auch Mieter oder Bewohner von Mehrfamilienhäusern ein Balkonkraftwerk installieren?
Einleitung
Balkonkraftwerke (offiziell Steckersolargeräte genannt) haben sich mit ihrer einfachen Struktur und klaren Rendite zu einer bevorzugten Lösung für deutsche Haushalte entwickelt, um den hohen Strompreisen und dem steigenden Bedarf an Energieeinsparung zu begegnen.
Seit 2024 wurde die Leistungsgrenze in Deutschland von 600W auf 800W angehoben, begleitet von einer Lockerung der entsprechenden Regelungen.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur zeigt sich ein explosionsartiges Wachstum bei den Registrierungen:
- Ende 2023 rund 349.000 Anlagen;
- Ende 2024 Anstieg auf 786.000 Anlagen;
- im Juni 2025 Überschreitung von 1,02 Millionen Anlagen.
Gleichzeitig wurde der Registrierungsprozess zwar vereinfacht, doch die Einhaltung der Vorschriften bleibt eine Herausforderung:
- Erfüllt der Stromzähler die Anforderungen?
- Entspricht die Wechselrichterleistung den Vorgaben?
- Ist die Installation in Mietwohnungen oder Mehrfamilienhäusern zulässig?
Wer diese Punkte nicht korrekt beachtet, riskiert Probleme beim Netzanschluss oder im Versicherungsfall.
Daher gilt: Mit einem Balkonkraftwerk-Set aus lokalem Lagerbestand und vollständiger Zertifizierung können Haushalte nicht nur reibungslos ans Netz gehen, sondern auch Händler ihre Lieferrisiken im Hinblick auf die Konformität reduzieren.

Anmerkung: Datenquelle Bundesnetzagentur – Marktstammdatenregister (MaStR)
1. Welche Schritte sind für die Registrierung eines Balkonkraftwerks in Deutschland erforderlich?
In Deutschland muss vor der Installation eines Balkonkraftwerks eine Registrierung erfolgen. Die relevanten Schritte lassen sich in vier Hauptbereiche unterteilen:
MaStR – bundesweite Registrierung
- Verwaltet von der Bundesnetzagentur, einzig verpflichtende nationale Plattform;
- Alle Balkonkraftwerke müssen registriert werden, der Prozess ist kostenlos und online durchführbar;
- Nach der Vereinfachung genügt ein einmaliger Vorgang. Unterlassene Registrierung kann zu Bußgeldern oder Problemen mit der Versicherung führen.
Wichtig: Bei späteren Änderungen wie einem Gerätewechsel oder einer Anpassung der Systemdaten müssen diese im MaStR nachgetragen werden.
Stromnetzbetreiber
- Zuständig für die Überprüfung und ggf. den Austausch des Stromzählers;
- Ein Stromzählerwechsel ist nur dann erforderlich, wenn der vorhandene Stromzähler keine Rücklaufsperre besitzt.;
- Ob ein Zweirichtungszähler oder eine moderne Messeinrichtung (mME) eingebaut wird, entscheidet ausschließlich der Netzbetreiber;
- Der Austausch erfolgt durch den Netzbetreiber und ist für Verbraucher in der Regel kostenfrei.
Vermieter und Hausverwaltung
- Rechtlich wird ein Balkonkraftwerk in der Regel nicht als bauliche Veränderung eingestuft;
- In Mietwohnungen oder bei Eigentumswohnungen ist jedoch weiterhin die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft notwendig, insbesondere wenn die Installation die Fassade oder das äußere Erscheinungsbild betrifft;
- Eigentümer von Einfamilienhäusern benötigen in der Regel keine zusätzliche Genehmigung.
Ausnahmen
- Bei vollständig autarkem Betrieb, der nur Batterien oder einzelne Geräte versorgt und nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, ist keine Registrierung notwendig;
- Systeme mit einer Wechselrichterleistung über 800 W oder einer Gesamtleistung über 2.000 Wp gelten nicht mehr als Balkonkraftwerke, sondern als Photovoltaikanlagen und müssen die regulären Anschluss- und Genehmigungsverfahren durchlaufen.
2. Wie funktioniert der MaStR-Registrierungsprozess für Balkonkraftwerke?
Das MaStR (Marktstammdatenregister) der Bundesnetzagentur ist die zentrale Plattform für die Registrierung von Balkonkraftwerken. Die Anmeldung ist verpflichtend, kostenlos und erfolgt vollständig online. Auch wenn der Ablauf inzwischen vereinfacht wurde, müssen alle relevanten Daten zum System und zum Betreiber vollständig angegeben werden.

Vorbereitung vor der Registrierung
Vor Beginn sollten Betreiber folgende Informationen bereithalten:
- Installationsadresse,
- Zählernummer (in der Regel auf der Vorderseite des Stromzählers zu finden),
- Systemparameter: Modulleistung insgesamt (≤ 2.000 Wp), Wechselrichterleistung (≤ 800 W), Datum der Inbetriebnahme,
- Betreiberangaben: Name oder Firmenbezeichnung, Kontaktdaten.
Ablauf der Registrierung
- Auf der MaStR-Website ein Benutzerkonto anlegen und anmelden,
- Einen neuen Anlageneintrag erstellen und als Anlagentyp Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk) auswählen,
- System- und Zählerdaten eintragen,
- Nach dem Absenden wird automatisch eine Bestätigungsnummer (MaStR-Nr.) vergeben und per E-Mail bestätigt.
Bestätigung und Änderungen
- Nach erfolgreicher Registrierung stellt das System ein Bestätigungsdokument aus, das als Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung dient,
- Angaben können im Benutzerkonto jederzeit korrigiert oder aktualisiert werden.
Wichtige Hinweise
- Modulleistung (Wp) und Wechselrichterleistung (W) müssen eindeutig unterschieden werden,
- Die Zählernummer muss korrekt angegeben sein, damit der Netzbetreiber die Anlage zuordnen kann,
- Das Inbetriebnahmedatum darf nicht fehlen.
Mit diesen Schritten lässt sich die Registrierung zuverlässig abschließen, und unnötige Korrekturen oder Verzögerungen können vermieden werden.
3. Muss der Stromzähler für ein Balkonkraftwerk ausgetauscht werden?
Ob ein Stromzähler bei einem Balkonkraftwerk ausgetauscht werden muss, hängt davon ab, ob er eine Rücklaufsperre besitzt und Erzeugung sowie Verbrauch korrekt erfassen kann.

- Ältere mechanische Stromzähler ohne Rücklaufsperre laufen bei Einspeisung rückwärts. Dadurch wird der Verbrauch fälschlich reduziert, was zu fehlerhaften Abrechnungen führt und nicht zulässig ist.
- Moderne digitale Zähler sind in der Regel mit einer Rücklaufsperre ausgestattet und können daher meist weiterhin genutzt werden.
- Falls der vorhandene Zähler keine Rücklaufsperre hat oder nicht eindeutig zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung unterscheiden kann, veranlasst der örtliche Netzbetreiber den Austausch – häufig durch einen Zweirichtungszähler oder eine moderne Messeinrichtung (mME). Welche Variante eingesetzt wird, entscheidet ausschließlich der Netzbetreiber. Der Austausch ist für Verbraucher in der Regel kostenfrei, kann jedoch Wartezeiten mit sich bringen.
Risiken bei nicht konformen Zählern:
- Verstoß gegen Vorschriften, der Netzbetreiber kann den Betrieb untersagen;
- Rückwärtslaufende Zähler verursachen Abrechnungsfehler und mögliche Nachzahlungen;
- Im Schadensfall kann die Versicherung die Regulierung verweigern.

Praktischer Tipp: Auf dem Zählerdisplay oder Typenschild nach dem Zahnrad-Symbol oder der Aufschrift „Rücklaufsperre“ suchen. Ist dies vorhanden, besteht Rücklaufschutz. Bei Unsicherheit sollte der Netzbetreiber kontaktiert werden.
4. Wie wählt man den richtigen Wechselrichter und die passende Steckdose für ein Balkonkraftwerk?
Neben der Registrierung ist auch die Einhaltung der technischen Anforderungen entscheidend für den sicheren Netzanschluss. Besonders wichtig sind die Wahl des passenden Wechselrichters und die richtige Steckdose.
Anforderungen an den Wechselrichter

- Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf maximal 800 W betragen;
- Der Wechselrichter muss über einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) verfügen, der das Gerät bei Netzstörungen automatisch abschaltet;
- Fehlt diese Sicherheitsfunktion, kann der Netzbetreiber den Anschluss verweigern oder den Betrieb untersagen.
Anforderungen an die Steckdose
- Der Anschluss über eine Schuko-Steckdose ist in Deutschland zulässig, sofern die Installation sicher ausgeführt wird und die VDE-Vorschriften eingehalten werden;
- In bestimmten Fällen empfehlen Fachbetriebe den Einsatz einer Wieland-Steckdose, da sie zusätzliche Schutzmechanismen gegen Fehlstecken und Stromschlag bietet.
5. Kann ich zu Hause ein Balkonkraftwerk installieren?
Die Möglichkeiten und Anforderungen unterscheiden sich je nach Wohnsituation. Ob man ein Balkonkraftwerk installiert kann, hängt davon ab, ob es sich um ein Eigenheim, eine Mietwohnung oder ein Mehrfamilienhaus handelt.

Anmerkung: Beispiel eines Balkonkraftwerks von Maysun Solar in Deutschland, 800-W-System zur Senkung der Stromkosten.
Eigenheim
Eigentümer von Einfamilienhäusern haben den größten Handlungsspielraum. Balkone, Außenwände oder Terrassen können direkt mit einem Balkonkraftwerk ausgestattet werden. Es müssen lediglich die Anforderungen an Wechselrichter und Stromzähler eingehalten werden; zusätzliche Genehmigungen sind in der Regel nicht erforderlich.
Mietwohnung
Für Mieter gilt: Auch wenn ein Balkonkraftwerk rechtlich in der Regel nicht als bauliche Veränderung eingestuft wird, ist bei der Nutzung von festen Halterungen oder bei Eingriffen in die Elektroinstallation weiterhin die schriftliche Zustimmung des Vermieters empfehlenswert. So lassen sich spätere Streitigkeiten wegen möglicher Schäden oder Sicherheitsrisiken vermeiden.
Mehrfamilienhaus
In Wohnanlagen steigt die Nachfrage nach Balkonkraftwerken kontinuierlich, besonders für Balkon- oder Wandmontagen. Greift die Installation jedoch in die gemeinsame Fassade oder das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes ein, ist die Zustimmung der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft erforderlich.
Praktische Hinweise
- Die Installation eines Balkonkraftwerks ist meist einfach und kann in Eigenregie erfolgen.
- Wichtig sind eine fachgerechte Gerätewahl und die vollständige Registrierung im MaStR.
- Wird die Anlage auf Dachflächen oder in Kellerräumen mit fester Kabelverlegung erweitert, ist ein Elektrofachbetrieb erforderlich und es können zusätzliche Meldepflichten entstehen.
- Für Händler gilt: Komplettsets mit lokalem Lagerbestand und vollständiger Zertifizierung reduzieren Konformitäts- und Lieferungsrisiken.
Balkonkraftwerke sind in Deutschland stark gefragt. Für Händler und Installateure bietet Maysun Solar zertifizierte Komplett-Sets mit lokaler Verfügbarkeit. Das ist eine sichere Basis, um Kunden zuverlässig zu bedienen und neue Marktchancen zu nutzen.
Quellenverzeichnis
Bundesnetzagentur. (2025). Statistik zur Stromerzeugungsleistung erneuerbarer Stromerzeugungseinheiten – Juli 2025. Marktstammdatenregister. Bundesnetzagentur. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EE-Statistik/DL/EEStatistikMaStR.pdf
Bundesnetzagentur. (2024). Marktstammdatenregister-Vereinfachung und Statistik. Pressemitteilung vom 28. März 2024 – 300.000 Balkonkraftwerke registriert. Bundesnetzagentur. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240328_MaStR_Reg.html
Fraunhofer ISE / BSW-Solar. (2025). Eine Million Balkonkraftwerke am Netz – Dunkelziffer höher. Zeitung für Kommunale Wirtschaft (ZfK). https://www.zfk.de/energie/strom/eine-million-balkonkraftwerke-am-netz-dunkelziffer-wohl-hoeher
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