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Neuigkeiten aus der deutschen Photovoltaikbranche im Oktober 2026

3. November 2026

Der deutsche Photovoltaikmarkt zeigt im Oktober 2026 einen auffälligen Gegensatz: Im dritten Quartal war Solarstrom mit 28,4 Prozent der eingespeisten Strommenge der wichtigste einzelne Energieträger. Gleichzeitig sank der Photovoltaik-Zubau im September auf rund 1,23 Gigawatt, weil neben dem schwachen Dachsegment auch der Neubau von Solarparks deutlich nachließ.

Für Betreiber und Projektentwickler wird die Strommarktintegration konkreter. Der Marktwert Solar und die Preise für standardisierte langfristige Solar-PPAs stiegen, das Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2027 und zum Netzpaket stockt jedoch. Parallel nahm der Batteriespeicher-Zubau stark zu. Die neue MiSpeL-Festlegung und zusätzliche Registervorgaben zeigen, dass Flexibilität und technische Nachweise stärker in den Vordergrund rücken.

Inhaltsverzeichnis

1. Photovoltaik ist im dritten Quartal Deutschlands wichtigste Stromquelle

2. Photovoltaik-Zubau fällt im September auf rund 1,23 Gigawatt

3. Marktwert Solar steigt – PPA-Preise entwickeln sich je nach Modell unterschiedlich

4. EEG 2027 und Netzpaket: Die parlamentarische Entscheidung verzögert sich

5. Speicherzubau wächst um 91 Prozent – MiSpeL konkretisiert neue Geschäftsmodelle

6. ZEREZ-ID: Neue Registerpflicht betrifft Datenpflege, nicht eine zusätzliche Betreibermeldung

1. Photovoltaik ist im dritten Quartal Deutschlands wichtigste Stromquelle

Laut der am 21. Oktober veröffentlichten Quartalsauswertung der Bundesnetzagentur speisten Photovoltaik-Anlagen von Juli bis September 2026 rund 31,5 Terawattstunden in das öffentliche Stromnetz ein. Im Vergleichsquartal 2025 waren es 25,7 Terawattstunden. Damit stieg der Solarstromanteil an der gesamten Netzeinspeisung von 25,6 auf 28,4 Prozent. Es handelt sich um den höchsten Photovoltaik-Wert, der bislang für ein drittes Quartal registriert wurde.

Das stärkere Solarangebot bedeutete aber keine einheitlich niedrigen Börsenstrompreise. Der durchschnittliche Großhandelsstrompreis lag im dritten Quartal bei 125,51 Euro pro Megawattstunde und damit um 51,7 Prozent über dem Vorjahresquartal. Gleichzeitig wurden 675 Viertelstunden mit negativen Preisen erfasst, nach 544 im dritten Quartal 2025. In 79 Viertelstunden überstieg der Preis sogar 300 Euro pro Megawattstunde.

Die Zahlen zeigen keine widersprüchliche Entwicklung, sondern eine stärkere zeitliche Spreizung: Viel Solarstrom senkt an einzelnen Stunden den Preis, während in Zeiten knapper Erzeugung weiterhin hohe Preise auftreten können.

Für den Markt bedeutet das:

  • Die reine Jahresstrommenge reicht für eine Erlösprognose nicht aus – das Einspeiseprofil wird wichtiger.
  • Eigenverbrauch, steuerbare Verbraucher und Batteriespeicher können den Wert des erzeugten Solarstroms erhöhen.
  • Für gewerbliche Anlagen sollten Ertrag, Lastgang und mögliche Vermarktungszeiten gemeinsam gerechnet werden.

Der Rekord bei der Solarstromeinspeisung ist daher vor allem ein Argument für bessere Integration – nicht nur für mehr installierte Leistung.

2. Photovoltaik-Zubau fällt im September auf rund 1,23 Gigawatt

Die Mitte Oktober veröffentlichten vorläufigen Daten der Bundesnetzagentur zeigen für September 2026 einen Photovoltaik-Zubau von 1.226 Megawatt. Der in derselben Auswertung aktualisierte Augustwert lag bei 1.644 Megawatt. Die Behörde berücksichtigte Meldungen bis zum 13. Oktober und rechnete wegen der Meldefrist zusätzliche Nachmeldungen ein. Die Monatswerte können sich deshalb nachträglich verändern.

Bei Gebäudeanlagen wurden im September 38.859 Neuanlagen mit zusammen 554 Megawatt verzeichnet. Das lag nur knapp über dem aktualisierten Augustwert von 539 Megawatt. Auffälliger war der Rückgang bei Freiflächenanlagen: 103 neue Solarparks mit 479 Megawatt standen 1.054 Megawatt im August gegenüber. Stecker-Solargeräte steuerten im September 28.647 Neuanlagen mit rund 42 Megawatt bei.

Ende September betrug die insgesamt installierte Photovoltaik-Leistung demnach etwa 130,7 Gigawatt, verteilt auf rund 6,34 Millionen Anlagen. Seit Jahresbeginn kamen bis dahin rund 12,76 Gigawatt neue Leistung hinzu. Trotz der hohen kumulierten Leistung lässt sich im kleinen und mittleren Dachsegment kein kräftiger Aufschwung erkennen.

Für den Markt bedeutet das:

  • Der Monatsrückgang stammt nicht allein aus dem Dachsegment; im September fielen insbesondere die Solarpark-Inbetriebnahmen.
  • Für Modulhersteller und Großhändler sind Segmentmix und reale Projektstarts aussagekräftiger als eine einzige nationale Zubauzahl.
  • Installateure sollten bei kurzfristigen Prognosen den Nachmeldeeffekt und die regionale Auftragssituation beachten.

Für den restlichen Jahresverlauf ist daher weniger die Frage nach einem allgemeinen Boom entscheidend als die Geschwindigkeit konkreter Dach- und Großprojekte.

3. Marktwert Solar steigt – PPA-Preise entwickeln sich je nach Modell unterschiedlich

Der im Oktober veröffentlichte Marktwert für Solarstrom stieg im September auf 8,177 Cent pro Kilowattstunde, nach 6,359 Cent im August. Gegenüber September 2025 mit 4,307 Cent lag er fast doppelt so hoch. Der durchschnittliche Spotmarktpreis erreichte 14,482 Cent pro Kilowattstunde; dennoch gab es 143 Viertelstunden mit negativen Börsenpreisen.

Auch die standardisierten langfristigen PPA-Indikationen verbesserten sich. Enervis ermittelte im September für einen modellierten zehnjährigen Solar-PPA mit Beginn im Oktober 2026 eine Bandbreite von 29 bis 42 Euro pro Megawattstunde. Einen Monat zuvor lag die entsprechende Spanne bei 28 bis 40 Euro. Diese Werte sind modellierte Preisindikationen, keine abgeschlossenen Einzelverträge.

Das Gegenbild liefert der Hybrid-PPA-Markt: Laut LevelTen Energy sank der P25-Angebotspreis für hybride Stromlieferverträge in Deutschland im dritten Quartal gegenüber dem Vorquartal um 12,7 Prozent auf 65,50 Euro pro Megawattstunde. Der P25-Wert ist das 25. Perzentil von Angeboten und weder ein Marktmittelwert noch ein Vertragspreis. Er ist methodisch nicht direkt mit dem generischen Solar-PPA von Enervis vergleichbar.

Für Investoren bedeutet das: Ein höherer Monatsmarktwert, ein standardisierter Solar-PPA und ein Hybrid-PPA-Angebot bewerten unterschiedliche Stromprodukte und Risiken. Wer diese Zahlen gleichsetzt, kann Erlöse falsch einschätzen.

Für den Markt bedeutet das:

  • Kurzfristige Marktwerte beschreiben den Wert tatsächlich eingespeisten Solarstroms in einem bestimmten Monat.
  • Langfristige PPA-Preise hängen zusätzlich von Lieferprofil, Laufzeit, Abnahmerisiken und Herkunftsnachweisen ab.
  • Ein Batteriespeicher kann das Erzeugungsprofil verändern, garantiert aber ohne konkrete Projektkalkulation keinen höheren Nettoerlös.

Im Oktober rückt damit die Qualität des Stromprodukts stärker in den Mittelpunkt als die bloße Höhe einzelner Marktpreiskennzahlen.

4. EEG 2027 und Netzpaket: Die parlamentarische Entscheidung verzögert sich

Im September erreichten der Entwurf zum EEG 2027 und das begleitende Netzpaket den Bundestag. Für Oktober war ursprünglich eine rasche Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen. Nach der Anhörung im Wirtschaftsausschuss blieb eine abschließende Beratung in der dafür geplanten Sitzungswoche jedoch aus.

Am 15. Oktober berichtete pv magazine, dass der Bundesverband Erneuerbare Energie nun mit der zweiten und dritten Lesung in der Woche vom 9. bis 13. November rechne; der Bundesrat könnte sich demnach am 20. November befassen. Das ist eine Erwartung des Verbandes, keine verbindliche parlamentarische Terminentscheidung. Damit bleibt auch offen, ob alle für den Jahresbeginn 2027 vorgesehenen Regelungen rechtzeitig beschlossen und gegebenenfalls von der EU-Kommission genehmigt werden.

Inhaltlich geht es unter anderem um die künftige Vergütungs- und Direktvermarktungssystematik, die Bedingungen für neue Photovoltaik-Anlagen sowie Regeln für Netzanschluss und Einspeisemanagement. Bei der Anhörung zum Netzpaket am 7. Oktober kritisierten Sachverständige insbesondere den vorgesehenen Redispatch-Vorbehalt. Auch diese Kritik ersetzt nicht den ausstehenden Gesetzesbeschluss.

Für den Markt bedeutet das:

  • Bei Angeboten für eine Inbetriebnahme 2027 müssen heutige Rechtslage und geplante Änderungen deutlich getrennt werden.
  • Projektträger sollten den Status von Netzanschluss, Inbetriebnahme und Förderanspruch einzeln dokumentieren.
  • Wirtschaftlichkeitsrechnungen sollten auch Szenarien mit stärkerem Eigenverbrauch und Direktvermarktung berücksichtigen.

Die wichtigste Nachricht des Monats ist hier kein bereits geltender Systemwechsel, sondern die weiterhin offene endgültige Ausgestaltung.

5. Speicherzubau wächst um 91 Prozent – MiSpeL konkretisiert neue Geschäftsmodelle

Der Bundesverband Solarwirtschaft meldete am 22. Oktober, dass in Deutschland von Januar bis September mehr als 500.000 neue Batteriespeicher mit rund 8,2 Gigawattstunden Kapazität in Betrieb genommen wurden. Dies entspricht einem Plus von 91 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Großspeicher machten davon rund 3,8 Gigawattstunden aus (etwa +350 Prozent); Heimspeicher erreichten 3,2 Gigawattstunden (+20 Prozent), Gewerbespeicher rund 0,7 und Kleinstspeicher rund 0,5 Gigawattstunden. Die Daten basieren auf dem Registerstand vom 12. Oktober und können nachgemeldet werden.

Ein konkreter regulatorischer Schritt folgte bereits am 1. Oktober: Die Bundesnetzagentur beschloss die MiSpeL-Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten. Sie ermöglicht eine rechnerische Trennung von gefördertem erneuerbarem Strom und zwischengespeichertem Netzstrom. Dafür gibt es eine genauere Abgrenzungsoption und eine vereinfachte Pauschaloption für bestimmte Haushaltskonstellationen mit Photovoltaik bis 30 Kilowattpeak.

Wichtig ist der Zeitplan: Netz- und Messstellenbetreiber haben für die Umsetzung eine Übergangsfrist bis Ende September 2027. In dieser Phase setzt eine Nutzung die Zustimmung beider Beteiligten voraus; für die Pauschaloption ist zudem noch die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage durch die EU-Kommission erforderlich. MiSpeL ist damit beschlossen, aber nicht schon überall unmittelbar praktisch nutzbar.

Für den Markt bedeutet das:

  • Photovoltaik plus Speicher sollte technisch als Gesamtsystem aus Messung, Steuerung und Vermarktung geplant werden.
  • Für Gewerbekunden sind Netzanschlussbedingungen, Lastspitzen, Stromtarife und der geplante Betriebsmodus entscheidend.
  • Installateure sollten bei MiSpeL-Projekten vor Vertragszusagen die Umsetzbarkeit mit Netz- und Messstellenbetreiber klären.

Die Kombination aus starkem Speicherwachstum und konkreteren Betriebsregeln kann die Systemintegration verbessern – die Wirtschaftlichkeit bleibt jedoch projektspezifisch.

6. ZEREZ-ID: Neue Registerpflicht betrifft Datenpflege, nicht eine zusätzliche Betreibermeldung

Eine im Oktober veröffentlichte Änderung der Markts

tammdatenregisterverordnung verknüpft das Marktstammdatenregister (MaStR) künftig enger mit dem Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ). Ab dem 1. April 2027 müssen Netzbetreiber ZEREZ-IDs von Stromerzeugungseinheiten im MaStR erfassen. Erfasst werden dabei auch Einheiten, die seit dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen wurden. Steckerfertige Solaranlagen sind von dieser zusätzlichen Registerangabe ausgenommen.

Für Photovoltaik-Betreiber entsteht durch diese neue Registerverknüpfung keine eigenständige zusätzliche Pflicht, die ID selbst im MaStR einzutragen. Die Zertifikatsnummern sind beim Netzanschlussverfahren allerdings bereits seit Februar 2025 an den Netzbetreiber zu übermitteln. Neu ist vor allem der systematische Datentransfer und die Pflege durch den Netzbetreiber.

Das ist für die Praxis weniger eine Förder- als eine Dokumentationsfrage: Stimmen die verbauten Wechselrichter und deren Zertifikate mit den Anschlussunterlagen überein, lassen sich spätere Rückfragen und Korrekturen leichter vermeiden.

Für den Markt bedeutet das:

  • Installationsbetriebe sollten ZEREZ-ID, Wechselrichtermodell und Anschlussunterlagen konsistent dokumentieren.
  • Anlagenbetreiber müssen aufgrund dieser Änderung keine neue eigenständige MaStR-Eintragung der ZEREZ-ID vornehmen.
  • Die neue MaStR-Regel ersetzt keine sonstigen Pflichten aus dem Netzanschlussverfahren.

Die Regelung zeigt, dass neben Erzeugung und Erlösen auch die Qualität technischer Stammdaten an Bedeutung gewinnt.

Fazit

Die Oktober-Meldungen zeichnen ein zweigeteiltes Bild des deutschen Photovoltaikmarktes: Die Stromerzeugung erreicht einen hohen Systemanteil, während der jüngste Monatszubau zurückgeht. Gleichzeitig bewegen sich Marktwert und PPA-Indikationen nach oben, Speicher wachsen stark und technische Regeln für flexible Systeme werden konkreter.

Maysun Solar ist im europäischen Markt fest etabliert und spezialisiert auf hocheffiziente Photovoltaikmodule sowie systemorientierte Lösungen. Wir liefern IBC-Module, TOPCon-Module und HJT-Module und unterstützen flexible Installationsformen wie modulare AC-Systeme, um auch auf begrenzten Flächen einen höheren Energieertrag zu ermöglichen.

FAQ

1. War Photovoltaik im Oktober 2026 Deutschlands größte Stro

mquelle?

Die bestätigte Aussage bezieht sich auf das dritte Quartal 2

026: Mit 31,5 TWh und 28,4 Prozent der Netzeinspeisung lag Photovoltaik in diesem Quartal vorn.

2. Warum ging der Photovoltaik-Zubau im September zurück?

Neben dem anhaltend schwachen Dachsegment fiel insbesondere die neu installierte Leistung von Solarparks: Sie sank in der aktuellen Auswertung von 1.054 MW im August auf 479 MW im September. Die Werte können wegen späterer Registrierungen korrigiert werden.

3. Bedeutet der höhere Marktwert Solar automatisch bessere Renditen?

Nein. Der September-Marktwert von 8,177 ct/kWh ist ein monatli

cher Marktindikator. Tatsächliche Projektüberschüsse hängen unter anderem von Einspeiseprofil, Vertragsmodell, Betriebskosten, Finanzierung und gegebenenfalls Speicherbetrieb ab.

4. Ist das EEG 2027 bereits verabschiedet?

Nein. Bis zum Stichtag 26. Oktober war das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Ein Branchenverband rechnete Mitte Oktober mit weiteren Beratungen im November; konkrete Termine und endgültige Inhalte blieben offen.

5. Können alle PV-Speicher ab sofort nach MiSpeL betrieben werden?

Nicht automatisch. Die Festlegung wurde am 1. Oktober beschlosse

n, Netz- und Messstellenbetreiber erhalten jedoch eine Umsetzungsfrist bis Ende September 2027. Die frühere Nutzung bedarf ihrer Zustimmung; für die Pauschaloption steht zudem eine EU-beihilferechtliche Genehmigung aus.

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