Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Welche Schritte sind für die Registrierung eines Balkonkraftwerks in Deutschland erforderlich?
- Wie funktioniert der MaStR-Registrierungsprozess für Balkonkraftwerke?
- Muss der Stromzähler für ein Balkonkraftwerk ausgetauscht werden?
- Wie wählt man den richtigen Wechselrichter und die passende Steckdose für ein Balkonkraftwerk?
- Können auch Mieter oder Bewohner von Mehrfamilienhäusern ein Balkonkraftwerk installieren?
Einleitung
Balkonkraftwerke haben sich mit ihrer einfachen Struktur und klaren Rendite zu einer bevorzugten Lösung für deutsche Haushalte entwickelt, um den hohen Strompreisen und dem steigenden Bedarf an Energieeinsparung zu begegnen.
Seit 2024 wurde die Leistungsgrenze in Deutschland von 600W auf 800W angehoben, begleitet von einer Lockerung der entsprechenden Regelungen.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur zeigt sich ein explosionsartiges Wachstum bei den Registrierungen:
- Ende 2023 rund 349.000 Anlagen;
- Ende 2024 Anstieg auf 786.000 Anlagen;
- im Juni 2025 Überschreitung von 1,02 Millionen Anlagen.
Gleichzeitig wurde der Registrierungsprozess zwar vereinfacht, doch die Einhaltung der Vorschriften bleibt eine Herausforderung:
- Erfüllt der Stromzähler die Anforderungen?
- Entspricht die Wechselrichterleistung den Vorgaben?
- Ist die Installation in Mietwohnungen oder Mehrfamilienhäusern zulässig?
Wer diese Punkte nicht korrekt beachtet, riskiert Probleme beim Netzanschluss oder im Versicherungsfall.
Daher gilt: Mit einem Balkonkraftwerk-Set aus lokalem Lagerbestand und vollständiger Zertifizierung können Haushalte nicht nur reibungslos ans Netz gehen, sondern auch Händler ihre Lieferrisiken im Hinblick auf die Konformität reduzieren.

Anmerkung: Datenquelle Bundesnetzagentur – Marktstammdatenregister (MaStR)
1. Welche Schritte sind für die Registrierung eines Balkonkraftwerks in Deutschland erforderlich?
In Deutschland muss vor der Installation eines Balkonkraftwerks eine Registrierung erfolgen. Die relevanten Schritte lassen sich in vier Hauptbereiche unterteilen:
MaStR – bundesweite Registrierung
- Verwaltet von der Bundesnetzagentur, einzig verpflichtende nationale Plattform;
- Alle Balkonkraftwerke müssen registriert werden, der Prozess ist kostenlos und online durchführbar;
- Nach der Vereinfachung genügt ein einmaliger Vorgang. Unterlassene Registrierung kann zu Bußgeldern oder Problemen mit der Versicherung führen.
Stromnetzbetreiber
- Zuständig für die Überprüfung und den Austausch des Stromzählers, insbesondere für den Einbau von Zweirichtungszählern;
- Alte mechanische Zähler dürfen maximal vier Monate übergangsweise genutzt werden;
- In den meisten Regionen sind keine zusätzlichen Meldungen mehr erforderlich, Details variieren jedoch regional.
Vermieter und Hausverwaltung
- Rechtlich wird ein Balkonkraftwerk nicht mehr als bauliche Veränderung betrachtet;
- In Mietwohnungen oder bei Eigentumswohnungen ist jedoch weiterhin die Zustimmung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung erforderlich, um spätere Konflikte zu vermeiden;
- Eigentümer von Einfamilienhäusern benötigen in der Regel keine zusätzliche Genehmigung.
Ausnahmen
- Bei vollständig autarkem Betrieb, der nur Batterien oder einzelne Geräte versorgt, ist keine Registrierung notwendig;
- Systeme mit einer Wechselrichterleistung über 800W oder einer Gesamtleistung über 2000W fallen nicht mehr unter die Regelungen für Balkonkraftwerke, sondern müssen den normalen Netzanschluss- und Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen folgen.
2. Wie funktioniert der MaStR-Registrierungsprozess für Balkonkraftwerke?
Das MaStR (Marktstammdatenregister) dient als einheitliche Plattform der Bundesnetzagentur und macht die Registrierung von Balkonkraftwerken verpflichtend. Auch wenn der Prozess inzwischen vereinfacht wurde, erfordert er dennoch vollständige Angaben zum System und zum Betreiber.

Vorbereitung vor der Registrierung
Vor Beginn sollten Nutzer folgende Informationen bereithalten:
- Installationsadresse;
- Zählernummer (befindet sich in der Regel auf der Vorderseite des Zählers);
- Systemparameter: Modulleistung insgesamt (≤ 2000 Wp), Wechselrichterleistung (≤ 800 W), Datum der Inbetriebnahme;
- Betreiberangaben: Name oder Firmenbezeichnung, Kontaktdaten.
Ablauf der Registrierung
- Auf der MaStR-Website ein Benutzerkonto anlegen und einloggen;
- Einen neuen Anlageneintrag erstellen und als Anlagentyp Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk) auswählen;
- System- und Zählerdaten eintragen;
- Nach dem Absenden wird eine Bestätigungsnummer (MaStR-Nr.) generiert und per E-Mail bestätigt.
Bestätigung und Änderungen
- Nach erfolgreicher Registrierung stellt das System automatisch ein Bestätigungsdokument aus, das als Nachweis der Konformität dient;
- Falsche Angaben können jederzeit im Benutzerkonto beim jeweiligen Anlageneintrag korrigiert und aktualisiert werden.
Wichtige Hinweise
- Modulleistung und Wechselrichterleistung müssen eindeutig unterschieden werden;
- Die Zählernummer muss korrekt angegeben werden, da sonst der Netzbetreiber keine Zuordnung vornehmen kann;
- Das Inbetriebnahmedatum darf nicht fehlen.
Mit diesen Schritten lässt sich die Registrierung problemlos abschließen und unnötige Korrekturen aufgrund unvollständiger Daten vermeiden.
3. Muss der Stromzähler für ein Balkonkraftwerk ausgetauscht werden?
In Deutschland hängt die Notwendigkeit eines Zählerwechsels davon ab, ob der Stromzähler Erzeugung und Verbrauch korrekt erfassen kann. Maßgeblich ist dabei, ob der Zähler über eine Rücklaufsperre verfügt.

- Ältere mechanische Zähler ohne Rücklaufsperre laufen bei Einspeisung rückwärts. Dadurch wird der Verbrauch fälschlich reduziert, was zu fehlerhaften Abrechnungen führt und als nicht konformer Betrieb gilt;
- Moderne digitale Zähler sind in der Regel mit einer Rücklaufsperre ausgestattet und können daher meist weiter genutzt werden.
Kann der Zähler Eigenverbrauch und Netzeinspeisung nicht unterscheiden, muss er durch einen Zweirichtungszähler ersetzt werden. Dieser Austausch erfolgt durch den örtlichen Stromnetzbetreiber, in der Regel kostenfrei, jedoch mit Wartezeit verbunden.
Alte Zähler dürfen gemäß den gesetzlichen Vorgaben maximal vier Monate übergangsweise genutzt werden und müssen anschließend zwingend ausgetauscht werden.
Ein Verzicht auf den Austausch eines konformen Zählers birgt Risiken:
- Verstoß gegen Vorschriften, der Netzbetreiber kann die Stilllegung verlangen;
- Rückwärtslaufende Zähler verursachen Abrechnungsfehler und Nachzahlungen;
- Im Schadensfall können Hausrat- oder Haftpflichtversicherung eine Regulierung verweigern.

Praktischer Tipp: Auf dem Zählerdisplay oder Typenschild nach dem Zahnrad-Symbol oder der Aufschrift „Rücklaufsperre“ suchen. Ist dies vorhanden, besteht Rücklaufschutz. Bei Unsicherheit sollte der Stromnetzbetreiber kontaktiert werden.
4. Wie wählt man den richtigen Wechselrichter und die passende Steckdose für ein Balkonkraftwerk?
Neben dem Registrierungsprozess ist auch die Einhaltung der technischen Anforderungen entscheidend für den Netzanschluss. Im Mittelpunkt stehen dabei die Wahl des Wechselrichters und der Steckdose.
Anforderungen an den Wechselrichter

- Die Ausgangsleistung muss auf maximal 800 W begrenzt sein;
- Der Wechselrichter muss über einen NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz) verfügen, der das Gerät bei Netzstörungen automatisch abschaltet;
- Fehlt diese Funktion, kann der Anschluss verweigert oder die Nutzung untersagt werden.
Anforderungen an die Steckdose
- Die Nutzung einer Schuko-Steckdose ist in Deutschland zulässig, sofern die Installation sicher ist und den VDE-Vorschriften entspricht;
- Eine Wieland-Steckdose wird in bestimmten Situationen empfohlen, da sie über Schutzmechanismen gegen Fehlstecken und Stromschlag verfügt.
5. Kann ich zu Hause ein Balkonkraftwerk installieren?
Die Möglichkeiten und Anforderungen unterscheiden sich je nach Wohnsituation. Ob ein Balkonkraftwerk installiert werden darf, hängt davon ab, ob es sich um ein Eigenheim, eine Mietwohnung oder ein Mehrfamilienhaus handelt.

Anmerkung: Beispiel eines Balkonkraftwerks von Maysun Solar in Deutschland, 800-W-System zur Senkung der Stromkosten.
Eigenheim
Eigentümer von Einfamilienhäusern haben den größten Handlungsspielraum. Balkone oder Außenwände können direkt mit einem Balkonkraftwerk ausgestattet werden. Es müssen lediglich die Anforderungen an Wechselrichter und Stromzähler eingehalten werden, zusätzliche Genehmigungen sind in der Regel nicht erforderlich.
Mietwohnung
Für Mieter gilt: Auch wenn ein Balkonkraftwerk rechtlich nicht mehr als bauliche Veränderung gilt, ist bei der Nutzung von festen Halterungen oder bei Eingriffen in die Elektroinstallation weiterhin die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, um spätere Streitigkeiten wegen möglicher Schäden oder Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Mehrfamilienhaus
In Wohnanlagen nimmt die Nachfrage nach Balkonkraftwerken kontinuierlich zu, insbesondere für Balkonmontagen oder Wandinstallationen. Greift die Installation jedoch in die gemeinsame Fassade oder das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes ein, ist in der Regel die Zustimmung der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft notwendig.
Trotz dieser rechtlichen Vorgaben bleibt die Installation eines Balkonkraftwerks vergleichsweise einfach. Viele Nutzer entscheiden sich für eine Eigenmontage, müssen dabei jedoch sorgfältig auf die Gerätewahl und die Registrierung achten, um Fehler zu vermeiden.
Wird die Installation auf Dachflächen oder in den Keller mit Kabelverlegung erweitert, überschreitet dies den Rahmen von „Plug & Play“. In solchen Fällen ist ein Elektrofachbetrieb erforderlich, und es können zusätzliche Meldepflichten entstehen. Deshalb sollten Privatanwender nach Möglichkeit bei Balkon- oder Wandmontage bleiben.
Für Händler gilt: Balkonkraftwerk-Sets mit lokalem Lagerbestand und vollständiger Zertifizierung tragen dazu bei, Konformitäts- und Lieferungsrisiken zu reduzieren.
Balkonkraftwerke sind in Deutschland stark gefragt. Für Händler und Installateure bietet Maysun Solar zertifizierte Komplett-Sets mit lokaler Verfügbarkeit. Das ist eine sichere Basis, um Kunden zuverlässig zu bedienen und neue Marktchancen zu nutzen.
Quellenverzeichnis
Bundesnetzagentur. (2025). Statistik zur Stromerzeugungsleistung erneuerbarer Stromerzeugungseinheiten – Juli 2025. Marktstammdatenregister. Bundesnetzagentur. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EE-Statistik/DL/EEStatistikMaStR.pdf
Bundesnetzagentur. (2024). Marktstammdatenregister-Vereinfachung und Statistik. Pressemitteilung vom 28. März 2024 – 300.000 Balkonkraftwerke registriert. Bundesnetzagentur. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240328_MaStR_Reg.html
Fraunhofer ISE / BSW-Solar. (2025). Eine Million Balkonkraftwerke am Netz – Dunkelziffer höher. Zeitung für Kommunale Wirtschaft (ZfK). https://www.zfk.de/energie/strom/eine-million-balkonkraftwerke-am-netz-dunkelziffer-wohl-hoeher
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